AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stefanie Bubenzer Performance Horses

1. Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten zwischen Stefanie Bubenzer Performance Horses (im Folgenden Veranstalter genannt)
und dem Kunden (im Folgenden Teilnehmer genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge,
insbesondere für die Teilnahme an Kursen auf dem Paasbachhof und Unterricht
(im Folgenden Veranstaltung genannt). – externe Kurse: siehe separate AGB.

Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen
Ausschreibungen des Veranstalters. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den
genannten Geschäftsbedingungen.

Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsabschluss Veranstaltungen

Grundlage des Angebots des Veranstalters und der Buchung des Teilnehmers sind die
jeweilige Kursbeschreibung und die ergänzenden Informationen, bzw. bei Sonderarrangements
das individuell erstellte Angebot des Veranstalters.

Die Anmeldung / Buchung erfolgt schriftlich per E-Mail oder Online-Formular. Dafür gilt folgendes:

Mit der Buchung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

3. Vertragsabschluss Unterricht

Grundlage des Angebots ist die aktuell gültige Preisliste. Die Buchung erfolgt schriftlich per
mobile Nachricht, E-Mail oder Online-Formular. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung
des Veranstalters zustande.

4. Bezahlung

Die volle Veranstaltungsgebühr ist am ersten Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung
in bar, oder vorab bis zu einem vom Veranstalter benannten Datum per Überweisung auf das
Konto des Veranstalters, auf Wunsch gegen Rechnungsstellung, zu entrichten.

5. Preise und Leistungen

Die Preise richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung des Veranstalters,
die auf dessen Homepage www.stefanie-bubenzer.de
veröffentlicht sind.

Die Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für die Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers
sowie eines von diesem mitgebrachten Pferdes, es sei denn, dies ist in der Ausschreibung
ausdrücklich anders aufgeführt.

Bei Buchung eines Leihpferdes ist die Stellung der erforderlichen Ausrüstung des Pferdes im
Kurspreis enthalten. Die Stellung der für die Veranstaltung erforderlichen Ausrüstung
(z.B. Stangen, Pylonen etc.) ist im Veranstaltungspreis enthalten.

6. Rücktritt des Teilnehmers / Stornogebühren

6.1 Rücktritt bei mobilem Unterricht

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine schriftliche Zusage des Teilnehmers besteht.
Ab diesem Zeitpunkt ist kein Rücktritt des Teilnehmers mehr möglich und die gesamten
Unterrichtskosten inklusive der Anfahrtsgebühr fallen an. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit,
selbstständig für Ersatz zu sorgen.

6.2 Rücktritt bei Unterricht auf dem Paasbachhof oder online

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine schriftliche Zusage des Teilnehmers besteht.

Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin: die volle Unterrichtsgebühr exkl. der
Anlagennutzungsgebühr wird fällig.

Absagen früher als 48 Stunden bis 7 Tage vor dem Termin: 50% der Unterrichtsgebühr
exkl. der Anlagennutzungsgebühr wird fällig.

Der Teilnehmer kann selbstständig für Ersatz sorgen.

6.3 Rücktritt bei Kursen auf dem Paasbachhof

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine schriftliche Zusage des Teilnehmers besteht.
Ab diesem Zeitpunkt ist kein Rücktritt des Teilnehmers mehr möglich. Der Teilnehmer kann
selbstständig für Ersatz sorgen.

Falls eine Warteliste für den Kurs besteht, kann der Veranstalter bei der Suche nach einem
Ersatzteilnehmer unterstützen. Wird ein Ersatz gefunden, werden die Kurskosten abzüglich
20 € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter
gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers
entstehenden Mehrkosten.

7. Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter

Muss aufgrund von z.B. Krankheit des Veranstalters die Veranstaltung abgesagt werden,
werden die Kosten in vollem Umfang zurückerstattet.

8. Ausschluss von den Veranstaltungen

Der Teilnehmer kann ohne Rückerstattung jeglicher Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn:

  • Beim Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht.
  • Beim Verstoß gegen geltende Hofordnungen der Veranstaltungsorte.

9. Haftungsbestimmungen

Der Veranstalter und seine Leihpferde sind haftpflichtversichert. Für Teilnehmer besteht keine
spezielle Unfallversicherung. Es wird jedem Teilnehmer eine Unfallversicherung empfohlen.

Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer der
Veranstaltung verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen
beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt die Haftung wegen aller dem
Teilnehmer durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Beauftragten verursachten
Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung
des Veranstalters gedeckt sind.

Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen, in denen geritten wird,
einen geeigneten Schutzhelm nach gültiger Euronorm, sowie festes Schuhwerk tragen.
Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.

Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung (insbesondere
das Tragen von Sicherheitsschuhen bei Bodenarbeit) dringend empfohlen. Entscheiden sich
erwachsene Teilnehmer trotz ungeeigneter Schuhe und/oder ohne Reithelm dennoch zur Teilnahme,
erfolgt dies auf eigene Verantwortung.

10. Bestimmungen zur Teilnahme von Pferden

Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen über einen aktuellen Impfschutz
verfügen, dessen Umfang vom Veranstaltungsort vorgegeben wird. Auf Verlangen des Veranstalters
oder seiner Helfer ist der Equidenpass vorzulegen. Auf dem Paasbachhof gilt eine Impfpflicht
gegen Influenza, die nicht älter als 9 Monate sein darf.

Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten
sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Auf Verlangen des Veranstalters ist hierüber
vor Beginn der Veranstaltung eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen eine gültige Haftpflichtversicherung
besitzen, in der das Risiko der Arbeit mit ungewöhnlichen Zäumungen mitversichert ist.
Auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Helfer ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend