AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stefanie Bubenzer Performance Horses

 

  1. Vertragsgegenstand

 

  1. Diese AGB gelten zwischen Stefanie Bubenzer Performance Horses (im folgenden Veranstalter genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge insbesondere für die Teilnahme an Kursen auf dem Paasbachhof und Unterricht (im folgenden Veranstaltung genannt).- externe Kurse: siehe separate AGB

 

  1. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen des Veranstalters. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den genannten Geschäftsbedingungen.

 

  1. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

 

  1. Vertragsabschluss Veranstaltungen

 

  1. Grundlage des Angebots des Veranstalters und der Buchung des Teilnehmers sind die jeweilige Kursbeschreibung und die ergänzenden Informationen, bzw. bei Sonderarrangements das individuell erstellte Angebot des Veranstalters.

 

  1. Die Anmeldung / Buchung erfolgt schriftlich per E-Mail oder online Formular. Dafür gilt folgendes:

 

  1. Mit der Buchung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.

 

  1. Vertragsabschluss Unterricht

 

  1. Grundlage des Angebotes ist die aktuell gültige Preisliste.
  2. Die Buchung erfolgt schriftlich per mobile Nachricht, E- Mail oder online Formular. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters zu Stande.

 

 

  1. Bezahlung

 

Die volle Veranstaltungsgebühr ist am ersten Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar, oder vorab bis zu einem vom Veranstalter benannten Datum per Überweisung auf das Konto des Veranstalters, auf Wunsch gegen Rechnungsstellung, zu entrichten.

 

 

 

 

 

  1. Preise und Leistungen

 

  1. Die Preise richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung des Veranstalters, die auf dessen Homepage www://stefanie-bubenzer.de

 

  1. Die Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für die Unterbringung und Verpflegung des Teilnehmers sowie eines von diesem mitgebrachten Pferd, es sei denn dies ist in der Ausschreibung ausdrücklich anders aufgeführt.

 

  1. Bei Buchung eines Leihpferdes ist die Stellung der erforderlichen Ausrüstung des Pferdes im Kurspreis enthalten. Die Stellung der für die Veranstaltung erforderlichen Ausrüstung (z.B. Stangen, Pylonen etc.) ist im Veranstaltungspreis enthalten.

 

  1. Rücktritt des Teilnehmers / Stornogebühren

 

  1. Rücktritt bei mobilem Unterricht
    1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine schriftliche Zusage des Teilnehmers besteht. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Rücktritt des Teilnehmers mehr möglich und die gesamte Unterrichtskosten inklusive der Anfahrtsgebühr fallen an. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit selbstständig für Ersatz zu sorgen

 

  1. Rücktritt bei Unterricht auf dem Paasbachhof oder online
    1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine schriftliche Zusage des Teilnehmers besteht.
  2. Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin: die volle Unterrichtsgebühr excl. der Anlagennutzungsgebühr wird fällig.
  3. Absagen früher als 48 Stunden bis 7 Tage vor dem Termin: 50% der Unterrichtsgebühr excl. der Anlagennutzungsgebühr wird fällig.
  4. Der Teilnehmer kann selbstständig für Ersatz sorgen

 

  1. Rücktritt bei Kursen auf dem Paasbachhof
    • Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine schriftliche Zusage des Teilnehmers besteht.
    • Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine schriftliche Zusage des Teilnehmers besteht. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Rücktritt des Teilnehmers mehr möglich
    • Der Teilnehmer kann selbständig für Ersatz sorgen.
    • Falls eine Warteliste für den Kurs besteht, kann der Veranstalter bei der Suche nach einem Ersatzteilnehmer unterstützen. Wird ein Ersatz gefunden, werden die Kurskosten abzüglich 20€ Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

 

  1. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.

 

 

 

 

  1. Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter

 

Muss aufgrund von z.B Krankheit des Veranstalters die Veranstaltung abgesagt werden. Werden die Kosten in vollem Umfang zurückerstattet.

 

  1. Ausschluss von den Veranstaltungen

 

Der Teilnehmer kann ohne Rückerstattung jeglicher Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn:

 

  1. Beim Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht
  2. Beim Verstoß gegen geltende Hofordnungen der Veranstaltungsorte

 

  1. Haftungsbestimmungen

 

  1. Der Veranstalter und seine Leihpferde sind haftpflichtversichert.

 

  1. Für Teilnehmer besteht keine spezielle Unfallversicherung. Es wird jedem Teilnehmer eine Unfallversicherung empfohlen.

 

  1. Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer der
  2. Veranstaltung verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist.

 

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt die Haftung wegen aller dem Teilnehmer durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Beauftragten verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt sind. Ferner stellt der Teilnehmer den Veranstalter im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

 

  1. Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen, in denen geritten wird, einen geeigneten Schutzhelm nach gültiger Euronorm, sowie festes Schuhwerk tragen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.

 

  1. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung (insbesondere das Tragen von Sicherheitsschuhen bei Bodenarbeit) dringend empfohlen.
  2. Entscheiden sich erwachsene Teilnehmer trotz ungeeigneter Schuhe und/ oder ohne Reithelm dennoch zur Teilnahme, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.

 

 

  1. Das Konsumieren von Alkohol auf der Veranstaltung durch die Teilnehmer erfolgt auf eigene Gefahr.

 

 

 

 

  1. Bestimmungen zur Teilnahme von Pferden

 

  1. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen über einen aktuellen Impfschutz verfügen, dessen Umfang vom Veranstaltungsort vorgegeben wird. Auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Helfer ist der Equidenpass vorzulegen.
    1. Auf dem Paadbachhof gilt ein Impflicht gegen Infuenza,die nicht älter als 9 Monate sein darf.

 

  1. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Auf Verlangen des Veranstalters ist hierüber vor Beginn der Veranstaltung eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

 

  1. Vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, in der das Risiko der Arbeit mit ungewöhnlichen Zäumungen mitversichert ist. Auf Verlangen des Veranstalters oder seiner Helfer ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

 

  1. Während der gesamten Veranstaltung trägt der Reiter/Pferdebesitzer die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung seines Pferdes und bleibt Tierhüter im Sinne des § 834 BGB. Insbesondere haftet er uneingeschränkt nach § 833 BGB.

 

  1. Das vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Pferd muss gesundheitlich dazu in der Lage sein an der Veranstaltung teilzunehmen. Gesundheitliche Vorerkrankungen des Pferdes müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung mit dem behandelnden Tierarzt abgesprochen und stellen keinerlei Hinderungsgrund für die Teilnahme an der Veranstaltung dar. Vor Beginn der Veranstaltung ist dem Veranstalter die Vorerkrankung/Gesundheitsstörung des Pferdes mitzuteilen.

 

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

  1. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

 

  1. Fotos & Unterlagen

 

  1. Eventuell während der Veranstaltung aufgenommene Fotos und Videos dürfen vom Veranstalter für Marketingzwecke in öffentlichen Medien genutzt werden. Es wird dabei auf eine entsprechende Qualität geachtet. Widerspruch des Teilnehmers ist schriftlich per E- Mail vor der Veranstaltung einzureichen.

 

  1. Die vom Veranstalter gefertigten und herausgegebenen Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Jede sonstige Verwendung, insbesondere eine Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

 

  1. Der Teilnehmer darf auf der Veranstaltung aufgenommene Bilder und Videos für private Zwecke nutzen.

Bei der Veröffentlichung von Material ist auf die Grundgedanken der „Social License“ im Pferdesport zu achten. Videomaterial ist Grundsätzlich ohne Ton zu veröffentlichen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor seine Zustimmung zur Veröffentlichung jederzeit zurück zu ziehen.

Der Veranstalter freut sich über eine positive Promotion der Veranstaltung.

 

  1. Datenschutz
  2. Beim Buchungsvorgang erhaltene Daten – Name, Anschrift, Telefonnummer des Teilnehmers werden vom Veranstalter ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Insofern stimmt der Kunde der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

 

  1. Der Veranstalter sichert die Daten des Teilnehmers im Rahmen seiner Möglichkeiten vor Missbrauch.

 

  1. Schlussbestimmungen:

 

  1. Es gilt deutsches Recht.

 

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.